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Immobilienerbschaft auf Malta: Erbschaftssteuer & Nachfolgeplanung 2026

Malta erhebt keine Erbschaftssteuer auf Immobilien. Doch Notargebühren, Stempelsteuer beim Übertrag und internationale Doppelbesteuerungsabkommen spielen eine Rolle. Vollständiger Leitfaden 2026.

1. März 202618 min read

Immobilienerbschaft auf Malta: Erbschaftssteuer & Nachfolgeplanung 2026

Malta gehört zu den wenigen Ländern in Europa, die keine Erbschaftssteuer auf Immobilien erheben. Für internationale Investoren, wohlhabende Privatpersonen und Familien, die ihr Vermögen über Generationen hinweg erhalten möchten, ist dieser Umstand ein entscheidender Standortvorteil. Doch "keine Erbschaftssteuer" bedeutet nicht "keine Kosten" – und wer ohne Planung in den Erbfall gerät, kann dennoch mit erheblichen Ausgaben konfrontiert werden. Dieser Leitfaden erklärt, was beim Immobilienerwerb durch Erbschaft auf Malta gilt, welche Kosten entstehen, wie die internationale Rechtslage aussieht und wie eine optimale Nachfolgeplanung aussehen kann.


1. Überblick: Malta erhebt keine Erbschaftssteuer

Der vielleicht wichtigste Satz für jeden internationalen Investor: Malta kennt keine Erbschaftssteuer (Inheritance Tax) und keine Schenkungssteuer (Gift Tax) auf Immobilien. Das maltesische Steuerrecht enthält keine Vorschrift, die den Übergang von Vermögen von einer Generation zur nächsten durch Tod oder Schenkung direkt besteuert.

Dies steht in starkem Kontrast zu Deutschland, wo Erbschaftsteuern von 7 % bis 50 % anfallen können – abhängig vom Verwandtschaftsgrad und dem Wert des geerbten Vermögens. In Frankreich können Erbschaftsteuern für entferntere Verwandte und Nicht-Verwandte bis zu 60 % betragen. Spanien erhebt je nach Region zwischen 7,65 % und 34 % Erbschaftssteuer. Malta hingegen belastet den Erbgang selbst mit null Prozent.

Was bedeutet das konkret? Wenn eine in Malta ansässige Person oder ein ausländischer Investor stirbt und eine maltesische Immobilie hinterlässt, fällt auf den Übergang dieses Vermögens an die Erben keine maltesische Steuer an. Dieser Vorteil gilt sowohl für in Malta ansässige Personen als auch – mit wichtigen Einschränkungen bezüglich der deutschen Erbschaftsteuer, dazu später mehr – für internationale Eigentümer.

Allerdings entstehen beim formellen Übertrag des Eigentums (Umschreibung im Grundbuch nach einem Erbfall) durchaus Kosten: Notargebühren, Stempelsteuer und Registergebühren. Diese sind jedoch erheblich geringer als eine direkte Erbschaftsteuer und gut planbar.


2. Maltesisches Erbrecht: Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteile

Malta folgt dem kontinentaleuropäischen Zivilrechtssystem, das stark vom napoleonischen Code und dem kanonischen Recht geprägt wurde. Das maltesische Erbrecht ist im Civil Code of Malta (Cap. 16) geregelt und unterscheidet sich in einigen wesentlichen Punkten vom deutschen Erbrecht.

Gesetzliche Erbfolge

Verstirbt jemand ohne Testament (intestate), gilt die gesetzliche Erbfolge. Diese sieht folgende Rangordnung vor:

Erste Ordnung – Direkte Nachkommen: Kinder erben zu gleichen Teilen. Sind Kinder vorverstorben, treten deren Kinder (Enkel) an ihre Stelle (Repräsentationsprinzip).

Zweite Ordnung – Eltern und Geschwister: Sind keine direkten Nachkommen vorhanden, erben die Eltern. Gibt es keine lebenden Eltern, erben Geschwister zu gleichen Teilen.

Ehepartner: Der überlebende Ehepartner hat nach maltesischem Recht eine besondere Stellung. Er oder sie erbt gemeinsam mit den Kindern, wobei der genaue Anteil von der Anzahl der Kinder abhängt.

Weitere Verwandte: Bei Fehlen aller oben genannten Personen erben entferntere Verwandte nach bestimmten Regeln.

Staatliche Erbschaft: Gibt es keine gesetzlichen Erben, fällt das Vermögen an den maltesischen Staat.

Pflichtteile (Legitim Portio)

Das maltesische Erbrecht kennt wie das deutsche Recht den Pflichtteil – auf Maltesisch und im maltesischen Recht als "legitim portio" bezeichnet. Pflichtteilsberechtigte sind:

  • Direkte Nachkommen (Kinder, Enkel)
  • Eltern (wenn keine Nachkommen vorhanden)

Der Pflichtteil beträgt in der Regel die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Ein Erblasser kann zwar durch Testament frei über sein Vermögen verfügen, muss dabei aber den Pflichtteil der pflichtteilsberechtigten Personen respektieren. Wird der Pflichtteil verletzt, können die Berechtigten die Herabsetzung der testamentarischen Verfügungen verlangen.

Wichtig für internationale Investoren: Wenn Sie als ausländischer Staatsbürger eine Immobilie auf Malta besitzen und ein Testament errichten, sollten Sie sicherstellen, dass das Testament die maltesischen Pflichtteils-Regelungen berücksichtigt – oder alternativ von der Möglichkeit der Rechtswahl nach der EU-Erbrechtsverordnung Gebrauch machen.


3. Testament auf Malta erstellen

Ein Testament ist für jeden Immobilieneigentümer auf Malta dringend empfohlen. Ohne Testament gelten die Regeln der gesetzlichen Erbfolge, die möglicherweise nicht Ihren Wünschen entsprechen.

Testamentsformen auf Malta

Das maltesische Recht kennt verschiedene Testamentsformen:

Öffentliches Testament (Public Will / Notarielles Testament) Dies ist die häufigste und sicherste Form. Es wird vor einem maltesischen Notar errichtet und von zwei Zeugen unterzeichnet. Das Testament wird beim Notar registriert und ist im Public Registry eingetragen. Die Kosten für ein einfaches notarielles Testament liegen zwischen 150 € und 500 € – abhängig vom Umfang und dem beauftragten Notar.

Geheimes Testament (Secret Will) Beim Geheimtestament übergibt der Erblasser dem Notar einen versiegelten Umschlag mit dem handgeschriebenen und unterzeichneten Dokument. Der Notar beglaubigt die Übergabe, kennt jedoch den Inhalt nicht. Diese Form bietet mehr Privatsphäre, birgt aber höhere Risiken (z.B. wenn das Dokument nicht auffindbar ist oder formelle Mängel hat).

Mündliches Testament (Oral Will) In Ausnahmesituationen (z.B. bei unmittelbarer Todesgefahr) ist ein mündliches Testament möglich, das vor zwei Zeugen erklärt wird. Diese Form verliert nach sechs Monaten nach Ablauf der Gefahrensituation ihre Gültigkeit.

Ausländische Testamente

Ein in Deutschland, Österreich oder der Schweiz errichtetes Testament kann grundsätzlich auch für maltesische Immobilien gelten. Allerdings müssen formelle Anforderungen beachtet werden. Aufgrund der EU-Erbrechtsverordnung ist es heute einfacher, die Gültigkeit eines ausländischen Testaments auf Malta anerkennen zu lassen – mehr dazu in Abschnitt 5.

Empfehlung: Errichten Sie für Ihre maltesische Immobilie ein separates maltesisches Testament beim Notar auf Malta. Dies vermeidet Verzögerungen, Übersetzungskosten und Unsicherheiten im Erbfall.


4. Übertragungskosten beim Erbfall: Stempelsteuer und Ausnahmen

Auch wenn Malta keine Erbschaftsteuer kennt, entstehen beim formellen Übertrag einer Immobilie auf die Erben Kosten. Der bedeutsamste Posten ist die Stempelsteuer (Stamp Duty).

Stempelsteuer: Standardsatz und Erbfallregelungen

Der normale Stempelsteuersatz beim Immobilienerwerb auf Malta beträgt 5 % des Kaufpreises oder Marktwertes (davon zahlt der Käufer 3,5 % und der Staat erhebt weitere 1,5 % auf den Übertrag).

Bei Erbfällen gibt es jedoch wichtige Ausnahmen und reduzierte Sätze:

Übertrag auf direkte Nachkommen (Kinder, Enkel): Bei einem Erbfall innerhalb der direkten Linie – also von Eltern auf Kinder – ist der Immobilienübertrag in der Regel von der Stempelsteuer befreit oder unterliegt einem stark reduzierten Satz. Das maltesische Recht gewährt hier erhebliche Erleichterungen, sofern es sich um den gewöhnlichen Wohnort des Erblassers handelt.

Ehepartner: Der überlebende Ehepartner ist in vielen Fällen ebenfalls von der Stempelsteuer beim Erwerb des gemeinsamen Familienheims befreit.

Geschwister und entferntere Verwandte: Bei Übertragungen an Geschwister oder entferntere Verwandte kann die normale Stempelsteuer anfallen. Hier besteht ein erhöhter Planungsbedarf.

Nicht-Verwandte (z.B. Lebenspartner ohne Ehe): Falls eine Person, die nicht verwandt ist und kein Ehepartner ist, eine Immobilie erbt, kann der volle Stempelsteuersatz anfallen. Dies ist ein wichtiger Grund, warum Lebenspartner auf Malta heiraten oder andere rechtliche Absicherungen (z.B. Trust-Strukturen) nutzen sollten.

Notargebühren beim Erbfall

Unabhängig von der Stempelsteuer fallen Notargebühren für die Abwicklung des Erbfalls an. Diese richten sich nach dem Wert der Immobilie:

ImmobilienwertUngefähre Notargebühren
Bis 100.000 €1.000 – 2.000 €
100.000 – 300.000 €2.000 – 4.000 €
300.000 – 600.000 €4.000 – 8.000 €
Über 600.000 €8.000 – 15.000 € +

Hinzu kommen Gebühren für die Eintragung im Public Registry (Malta Land Registry), die in der Regel zwischen 200 € und 500 € liegen.


5. Internationale Aspekte: EU-Erbrechtsverordnung und Rechtswahl

Für EU-Bürger, die in Malta Immobilien besitzen oder dort leben, ist die EU-Erbrechtsverordnung (Verordnung Nr. 650/2012) ein zentrales Instrument der Nachfolgeplanung.

Was regelt die Verordnung?

Die EU-Erbrechtsverordnung gilt seit dem 17. August 2015 und regelt, welches nationale Recht auf internationale Erbfälle innerhalb der EU anzuwenden ist. Das Grundprinzip: Das Erbrecht des Landes gilt, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte.

Beispiel: Ein Deutscher, der seit Jahren auf Malta lebt und dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, würde nach maltesischem Erbrecht beerbt – nicht nach deutschem. Das kann Vorteile haben (keine deutschen Pflichtteils-Fristen, maltesische Erbfolge-Regeln) oder Nachteile (andere Regelungen zu ehelichem Güterrecht).

Rechtswahl: Das wichtigste Instrument

Die Verordnung ermöglicht eine explizite Rechtswahl: Sie können in Ihrem Testament festlegen, dass das Erbrecht Ihres Heimatlandes (also z.B. deutsches Recht) auf Ihren Nachlass angewendet werden soll – unabhängig davon, wo Sie zum Zeitpunkt Ihres Todes wohnen.

Dies ist ein mächtiges Planungsinstrument:

  • Ein Deutscher auf Malta kann deutsches Erbrecht wählen, um die deutschen Pflichtteilsregelungen und Testamentsformen zu nutzen.
  • Ein Malteser in Deutschland kann maltesisches Erbrecht wählen.
  • Wichtig: Die Rechtswahl muss ausdrücklich im Testament erklärt werden.

Achtung: Die EU-Erbrechtsverordnung regelt nur das anwendbare Erbrecht, nicht das Steuerrecht. Für die Erbschaftsteuerpflicht gelten weiterhin die nationalen Steuergesetze der beteiligten Länder.


6. Deutsche Erbschaftsteuer auf maltesische Immobilien: Was gilt?

Dies ist die wichtigste Frage für deutsche Investoren auf Malta. Die Antwort ist komplex, aber grundsätzlich: Ja, Deutsche können auf maltesische Immobilien erbschaftsteuerpflichtig sein – auch wenn Malta selbst keine Erbschaftsteuer erhebt.

Das Weltprinzip der deutschen Erbschaftsteuer

Deutschland wendet bei der Erbschaftsteuer das Weltprinzip an: Wenn der Erblasser oder der Erbe im Zeitpunkt des Todes in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig war (d.h. in Deutschland ansässig war), unterliegt der gesamte Nachlass – einschließlich ausländischer Immobilien – der deutschen Erbschaftsteuer.

Fallunterscheidung:

Fall 1 – Erblasser lebt in Deutschland, Erbe lebt in Deutschland: Der gesamte Nachlass, einschließlich der maltesischen Immobilien, unterliegt der deutschen Erbschaftsteuer. Der Steuersatz richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad (Steuerklassen I–III) und dem Wert des Nachlasses.

Fall 2 – Erblasser lebt auf Malta (Malta Resident), Erbe lebt in Deutschland: Auch hier kann die deutsche Erbschaftsteuer greifen, da der in Deutschland lebende Erbe unbeschränkt steuerpflichtig ist. Der gesamte von diesem Erben erworbene Nachlass – also auch die maltesische Immobilie – kann steuerpflichtig sein.

Fall 3 – Erblasser lebt auf Malta, Erbe lebt auf Malta: Wenn weder Erblasser noch Erbe in den letzten 5 Jahren in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren, fällt grundsätzlich keine deutsche Erbschaftsteuer an. Malta selbst erhebt ebenfalls keine – das ist die steuergünstigste Konstellation.

DBA Malta-Deutschland: Kein Abkommen zur Erbschaftsteuer

Deutschland und Malta haben kein Doppelbesteuerungsabkommen zur Erbschaftsteuer. Das bedeutet: Es gibt keinen bilateralen Vertrag, der eine Doppelbesteuerung bei Erbfällen verhindert. Falls sowohl Malta als auch Deutschland Steuern erheben würden (was in der Praxis derzeit nicht der Fall ist, da Malta keine Erbschaftsteuer kennt), gäbe es keinen vertraglichen Schutz.

Die einzige Schutzvorschrift ist § 21 ErbStG (deutsches Erbschaftsteuergesetz), das eine Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer auf die deutsche Steuer ermöglicht – aber nur wenn im Ausland tatsächlich eine vergleichbare Steuer erhoben wird. Da Malta keine Erbschaftsteuer erhebt, entfällt diese Anrechnung.

Praxisfolge: Wer als Deutscher auf Malta investiert, ohne seinen deutschen Wohnsitz aufzugeben oder den Erben aus der deutschen Steuerpflicht zu lösen, kann doppelt besteuert werden – einmal durch die deutschen Übertragungskosten auf Malta und einmal durch die deutsche Erbschaftsteuer.

Steueroptimierung: Ansässigkeit auf Malta

Der effektivste Weg, die deutsche Erbschaftsteuer auf maltesische Immobilien zu vermeiden, ist: Aufgabe des deutschen Wohnsitzes und Begründung der Ansässigkeit auf Malta für Erblasser und Erben. Nach 5 Jahren seit dem Ende der deutschen unbeschränkten Steuerpflicht erlischt die erweiterte beschränkte Steuerpflicht (§ 4 AStG analog). Malta bietet mit dem Programm für Malta Permanent Residence oder dem Global Residence Programme attraktive Möglichkeiten für eine solche Verlagerung.


7. Trust-Strukturen auf Malta

Malta verfügt über ein modernes Trust-Recht, das auf dem Malta Trusts and Trustees Act (Cap. 331) basiert und stark vom angelsächsischen Trustrecht beeinflusst ist. Trusts sind ein wichtiges Instrument der Nachfolgeplanung für Immobilienvermögen.

Was ist ein Trust?

Ein Trust ist ein Rechtsverhältnis, bei dem der Treugeber (Settlor) Vermögen (z.B. eine Immobilie) auf einen Treuhänder (Trustee) überträgt, der dieses Vermögen zum Nutzen der Begünstigten (Beneficiaries) hält und verwaltet. In Malta muss der Trustee lizenziert sein.

Vorteile eines Trusts für Immobilienvermögen auf Malta

Nachlassvermeidung (Probate Avoidance): Immobilien im Trust fallen nicht in den Nachlass und müssen nicht durch das Erbverfahren geführt werden. Dies spart Zeit und Kosten.

Schutz vor Pflichtteilen: Durch eine Trust-Struktur kann das Vermögen so gestaltet werden, dass Pflichtteilsansprüche unter Umständen eingeschränkt werden – allerdings mit Grenzen, da maltesisches Recht und EU-Recht hier strenge Regeln haben.

Diskretion: Die Begünstigten und die genaue Struktur des Trusts sind nicht zwingend öffentlich zugänglich.

Generationenübergreifende Planung: Ein Trust kann so gestaltet werden, dass Vermögen über mehrere Generationen hinweg nach bestimmten Regeln verwaltet wird.

Kosten und Anforderungen

Die Einrichtung eines maltesischen Trusts erfordert einen lizenzierten Trustee. Die jährlichen Verwaltungskosten liegen typischerweise zwischen 2.000 € und 10.000 € pro Jahr, abhängig vom Umfang des verwalteten Vermögens und den Anforderungen der Begünstigten. Einrichtungskosten liegen oft zwischen 3.000 € und 8.000 €.


8. Holding-Gesellschaften als Vehikel für Immobilienvermögen

Eine weitere Option für die Nachfolgeplanung ist die Nutzung einer maltesischen Kapitalgesellschaft (Malta Ltd.) als Eigentümerin der Immobilie. Statt der Immobilie selbst werden dann die Anteile der Gesellschaft vererbt.

Vorteile der Holding-Struktur

Kein Immobilienübertrag, sondern Anteilsübertrag: Die Übertragung von Gesellschaftsanteilen unterliegt anderen Regelungen als der Immobilienübertrag. Stempelsteuer auf Gesellschaftsanteile ist in Malta erheblich geringer als auf Immobilien.

Vereinfachter Erbfall: Die Anteile der Gesellschaft können wie normales Vermögen (Wertpapiere) vererbt werden.

Flexibilität bei der Eigentümerstruktur: Mehrere Begünstigte können als Gesellschafter eingetragen werden, ohne dass die Immobilie aufgeteilt werden muss.

Nachteile und Risiken

  • Laufende Kosten: Jahresabschluss, Buchführung, Gesellschaftssteuer (Malta Company Tax 35 %, vor Rückerstattung)
  • Komplexität: Erfordert professionelle Verwaltung
  • Steuerliche Qualifikation: Manche Länder (z.B. Deutschland) können Durchgriff auf die Immobilie geltend machen und die Struktur steuerlich als transparente Entität behandeln
  • Keine Stempelsteuer-Vergünstigungen beim Erstübertrag in die Gesellschaft

Empfehlung: Eine Holding-Struktur lohnt sich erst ab einem Immobilienwert von ca. 500.000 € und sollte von einem spezialisierten Steuerberater mit Erfahrung in maltesischem und deutschem Recht aufgesetzt werden.


9. Kostentabelle: Testament, Notar, Stempelsteuer, Registergebühren

KostenartWann fälligTypische Kosten
Notarielles Testament MaltaEinmalig bei Errichtung150 – 500 €
Notargebühren ErbabwicklungIm Erbfall1.000 – 15.000 € (wertabhängig)
Stempelsteuer StandardsatzIm Erbfall (Nicht-Verwandte)5 % des Immobilienwertes
Stempelsteuer direkte LinieIm Erbfall (Kinder/Eltern)Reduziert / befreit
Eintragung Public RegistryIm Erbfall200 – 500 €
Trust-EinrichtungEinmalig3.000 – 8.000 €
Trust-JahresverwaltungLaufend2.000 – 10.000 €/Jahr
Malta Holding-GründungEinmalig1.500 – 3.000 €
Holding-JahreskostenLaufend1.500 – 4.000 €/Jahr
Apostille / ÜbersetzungenBei Bedarf200 – 800 €
Anwalt (ggf.)Bei Bedarf150 – 350 €/Stunde

10. Typische Szenarien und Steueroptimierung

Szenario A: Deutsche Familie mit Ferienimmobilie auf Malta

Familie Schmidt (beide Elternteile in Deutschland ansässig) besitzt ein Apartment in Valletta (Wert: 400.000 €). Wenn beide Elternteile versterben, erben die zwei Kinder (ebenfalls Deutschland-ansässig).

Ergebnis: Keine maltesische Erbschaftsteuer. Deutsche Erbschaftsteuer auf die maltesische Immobilie: Jedes Kind erbt 200.000 €. Freibetrag Steuerklasse I: 400.000 € pro Kind – also keine deutsche Erbschaftsteuer. Übertragungskosten Malta: Stempelsteuer ggf. reduziert + Notargebühren ca. 4.000 €.

Bei höherwertigen Immobilien (über 400.000 € pro Kind) beginnt die deutsche Erbschaftsteuer zu greifen. Hier lohnt sich weitergehende Planung.

Szenario B: Malta-Resident mit Kindern in Deutschland

Herr Müller lebt seit 8 Jahren auf Malta (Malta Resident), seine Kinder leben in Deutschland. Er besitzt eine Villa auf Malta (Wert: 1,2 Mio. €).

Ergebnis: Da die Kinder in Deutschland ansässig sind und unbeschränkt steuerpflichtig, unterliegt ihr Erbteil (je 600.000 €) der deutschen Erbschaftsteuer. Freibetrag je Kind: 400.000 €. Steuerpflichtiger Erwerb je Kind: 200.000 €. Steuersatz (Steuerklasse I, 200.000 € Erwerb): 11 %. Deutsche Erbschaftsteuer je Kind: ca. 22.000 €.

Optimierungsmöglichkeit: Die Kinder könnten ihren Wohnsitz ebenfalls nach Malta verlagern. Oder der Erblasser könnte durch lebzeitige Schenkungen die Freibeträge alle 10 Jahre ausschöpfen.

Szenario C: Nicht-EU-Bürger mit Immobilie auf Malta

Ein US-Bürger, der in Malta lebt, besitzt eine Immobilie (Wert: 800.000 €) und möchte diese an seinen Lebenspartner (ebenfalls US-Bürger, in Malta ansässig) vererben.

Ergebnis: Keine maltesische Erbschaftsteuer. Keine deutsche Erbschaftsteuer (keiner der Beteiligten ist in Deutschland steuerpflichtig). Die US-amerikanische Estate Tax könnte jedoch greifen – dies hängt vom Gesamtnachlasswert und dem Wohnsitz ab. Maltesische Übertragungskosten: Stempelsteuer 5 % = 40.000 € (da kein Verwandtschaftsverhältnis) + Notargebühren ca. 6.000 €. Empfehlung: Trust-Struktur oder Holding können hier Stempelsteuer reduzieren.


11. Praktische Schritte: Was tun, wenn ein Erblasser auf Malta stirbt?

Wenn ein Immobilieneigentümer auf Malta verstirbt, müssen die Erben folgende Schritte einleiten:

1. Todesurkunde (Death Certificate): Die zuständige Standesamtsstelle (Public Registry Malta) stellt die Todesurkunde aus. Diese wird für alle weiteren Schritte benötigt.

2. Testament lokalisieren: Das Testament (sofern vorhanden) muss beim Notar oder im Public Registry gefunden werden. Ein notariell registriertes Testament ist leicht auffindbar.

3. Notar beauftragen: Ein maltesischer Notar übernimmt die Erbabwicklung (Succession). Er prüft das Testament, ermittelt die Erben und bereitet die Übertragungsurkunden vor.

4. Nachlassinventar erstellen: Alle Vermögenswerte auf Malta werden inventarisiert. Bei Immobilien wird oft eine unabhängige Bewertung (Property Valuation) erstellt.

5. Schulden und Hypotheken klären: Bestehende Hypotheken oder andere Verbindlichkeiten auf der Immobilie müssen vor der Übertragung geklärt werden.

6. Stempelsteuer und Gebühren berechnen und zahlen: Der Notar berechnet die anfallenden Steuern und Gebühren und sorgt für deren Zahlung.

7. Eigentumsübertragung registrieren: Die neue Eigentümerschaft wird im Malta Land Registry eingetragen.

8. Ausländische Behörden informieren: Je nach Nationalität und Wohnsitz der Erben müssen ausländische Steuerbehörden informiert werden (in Deutschland z.B. das Finanzamt für Erbschaftsteuererklärungen).

Typischer Zeitrahmen: Unkomplizierte Erbfälle dauern 3–6 Monate. Bei Streitigkeiten oder komplexen internationalen Konstellationen kann es Jahre dauern.


12. FAQ: Häufige Fragen zur Immobilienerbschaft auf Malta

Q: Muss ich als Deutscher Erbschaftsteuer auf ein maltesisches Haus zahlen? Das hängt von Ihrer Ansässigkeit ab. Wenn Sie oder der Erbe in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, kann die deutsche Erbschaftsteuer auf maltesische Immobilien anfallen. Malta selbst erhebt keine Erbschaftsteuer. Es gibt kein DBA Malta-Deutschland zur Erbschaftsteuer. Professionelle Beratung durch einen Steuerberater mit internationalem Schwerpunkt ist hier unerlässlich.

Q: Kann ich mein maltesisches Haus meinem Lebensgefährten vererben, ohne hohe Steuern zu zahlen? Ja, aber es entstehen Übertragungskosten. Da ein nicht-ehelicher Lebenspartner nach maltesischem Recht kein gesetzlicher Erbe ist, muss ein Testament erstellt werden. Stempelsteuer kann in voller Höhe (5 %) anfallen. Eine Trust-Struktur oder Holding kann helfen, diese zu reduzieren. Überlegen Sie auch, ob eine Eheschließung auf Malta steuerliche Vorteile bringt.

Q: Was passiert, wenn ich kein Testament habe? Dann gilt die maltesische gesetzliche Erbfolge: Kinder, Ehepartner und Eltern erben nach festgelegten Quoten. Ein nicht-ehelicher Lebenspartner erhält nichts. Ausländische Staatsangehörige sollten dringend ein maltesisches Testament errichten, das auf ihre persönliche Situation zugeschnitten ist.

Q: Kann ich ein deutsches Testament für meine maltesische Immobilie nutzen? Grundsätzlich ja – dank der EU-Erbrechtsverordnung. Ein in Deutschland formgültig errichtetes Testament kann auf Malta anerkannt werden. Allerdings empfehlen erfahrene Notare, für maltesische Immobilien ein separates maltesisches Testament zu erstellen, um Verzögerungen und Interpretationsprobleme zu vermeiden.

Q: Was kostet die Abwicklung eines Erbfalls auf Malta? Die Gesamtkosten für einen unkomplizierten Erbfall (Apartment im Wert von 300.000 €) liegen typischerweise zwischen 5.000 € und 15.000 €, abhängig von Stempelsteuer-Regelungen, Notargebühren und etwaigen Anwaltskosten. Komplexere Fälle oder Streitigkeiten können deutlich teurer werden.

Q: Gibt es eine Frist für die Annahme eines Erbes auf Malta? Das maltesische Erbrecht sieht Fristen für die Erbschaftsannahme und -ausschlagung vor. Im Allgemeinen haben Erben das Recht, das Erbe unter Vorbehalt anzunehmen (Acceptance under Benefit of Inventory), was sie vor persönlicher Haftung für Schulden des Erblassers schützt. Es empfiehlt sich, einen maltesischen Notar oder Anwalt innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis des Erbfalls zu kontaktieren.

Q: Kann ein Trust maltesisches Pflichtteilsrecht umgehen? Nur begrenzt. Maltesisches Recht schützt Pflichtteilsberechtigte (legitim portio). Trusts, die erkennbar dazu eingerichtet wurden, Pflichtteile zu umgehen, können von maltesischen Gerichten angefochten werden. Ein Trust bietet jedoch legitime Planung für andere Aspekte der Nachfolge.

Q: Muss die Immobilie in Malta für die Erbabwicklung bewertet werden? Eine Bewertung ist nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben, aber in der Praxis fast immer notwendig – sowohl für die Berechnung der Stempelsteuer (die sich am Marktwert orientiert) als auch für etwaige ausländische Erbschaftsteuererklärungen (z.B. in Deutschland). Eine professionelle Bewertung durch einen maltesischen Chartered Surveyor kostet typischerweise 500–1.500 €.

Q: Was passiert mit einer Hypothek auf der maltesischen Immobilie im Erbfall? Die Hypothek geht auf die Erben über. Die Erben können die Immobilie übernehmen und die Hypothek weiterführen (wenn die Bank zustimmt), die Immobilie verkaufen und die Hypothek aus dem Erlös ablösen, oder das Erbe ausschlagen. Es empfiehlt sich, frühzeitig mit der finanzierenden Bank zu sprechen.

Q: Lohnt sich eine Holding-Gesellschaft für eine einzige maltesische Immobilie? In der Regel nein – der Verwaltungsaufwand und die Kosten (Buchführung, Jahresabschluss, Gesellschaftssteuer) rechtfertigen sich erst ab einem Portfolio von mehreren Immobilien oder bei sehr hochwertigen Einzelobjekten (ab ca. 1 Mio. €). Eine Trust-Struktur kann für einzelne Objekte sinnvoller sein.


Fazit

Malta bietet durch das Fehlen einer Erbschaftsteuer einen erheblichen Vorteil gegenüber den meisten europäischen Ländern. Dennoch ist Nachfolgeplanung nicht optional: Testament, Kenntnis der Pflichtteils-Regelungen, Verstehen der Übertragungskosten und – für Deutsche – die Implikationen des deutschen Steuerrechts machen professionelle Beratung unerlässlich.

Die wichtigsten Empfehlungen:

  • Errichten Sie ein maltesisches notarielles Testament für Ihre maltesische Immobilie
  • Prüfen Sie mit einem Steuerberater, ob Ihre Ansässigkeit optimiert werden sollte
  • Erwägen Sie Trust-Strukturen oder Holding-Gesellschaften für größere Portfolios
  • Informieren Sie sich rechtzeitig über die deutschen Erbschaftsteuer-Implikationen
  • Wählen Sie nach der EU-Erbrechtsverordnung das auf Sie günstigste Recht

Haben Sie Fragen zur Immobilienerbschaft oder Nachfolgeplanung für Ihr maltesisches Immobilienvermögen? Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung.

Kontaktieren Sie uns: info@maltaluxuryrealestate.com

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Die Rechtslage kann sich ändern; wir empfehlen, aktuelle Informationen bei einem zugelassenen maltesischen Notar oder Steuerberater einzuholen.

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